Beiträge von rsagb

    Servus miteinander,

    also erstens: coooool bleiben.
    Rechtsanwälte haben nicht immer recht.....weil....
    Die Anspruchsgrundlage muss erst einmal da sein, also ein Vertrag.
    Beweis liegt bei dem der von Euch die Kohle haben will.

    Also zweitens:
    Falls eure Kids Mist gebaut haben, _EINMAL_ anschreiben, Vorlagen gibt's bei der Verbraucherzentrale.
    Klar reinschreiben, dass der Fall für Euch damit _ABGESCHLOSSEN_ ist.
    Auf weitere Schreben nicht reagieren.

    Mahnung trifft ein:
    ACHTUNG !
    Hier heißt es handeln ! ! !
    Ihr habt 2 wochen (14 Tage Zeit) um darauf zu reagieren.
    Tut ihr es nicht hat der Antragsteller ein sofort vollstreckbaren titel und kann bei Euch pfänden.

    ALSO: Einspruch auf die Mahnung einlegen bzw. die Mahnung ausfüllen:
    z.B. Anspruchsgrundlage fehlt, Abschluß eines Vertrges durch Sohn/Tochter xy, Widerruf lt. Schreiben
    ...._und unter Bezug auf anhängige Strafverfolgung_
    Damit ist die Summe strittig.

    Falls dann noch was kommen sollte -> Rechtsanwalt nehmen oder auf Klage ankommen lassen.
    Bei 138 EUR plus RA Kosten der anderen Seite, sind das mal so unter 1000 EUR.

    Bei Klage (falls ihr sowas durchziehen wollt):
    ...Wird er/sie nicht tun, da er sofort verhaftet werden würde.....

    Spätestens wenn ihr den Klageweg gehen wollt, hört das Ganze auf, weil unter Bezugnahme auf anhängige Ermittlungen die Klage eingestellt oder abgewiesen wird.

    Versucht doch mal den RA Tank selbst einen Brief zu schreiben.
    Meiner kam unzustellbar zurück.


    Grüße

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    Diese Angaben ohne Gewähr, bin kein Rechtsanwalt.
    Dies ist auch keine Empfehlung oder Rechtsberatung.

    Hi Servus miteinander,

    zu der Firma hier mein Fall:
    Einer meiner Kids hat sich angemeldet und ganz braf dem gefolgt was man Eltern immer so dsagt: Niemals Deine richtige Adresse angeben. Soweit so gut.
    Nur Papis E-mail-Adresse genommen und den Link freigeschaltet.
    (rafiniert sind die Jugendlichen ja ganz schön.....)
    Dann ging's los mit 'ner E-Mail-Schlacht.

    Zwei Briefe unsererseits gingen schon raus. Mit Rückschein. Nur leider stand beim Ersten kein Name des Empfängers drauf. Der Zweite kam erst gar nicht zurück.

    Wir haben die Firma mehrmals aufgefordert uns nachzuweisen wer den Vertrag eingegangen ist.
    Bei einer Adresse die aus einer blödsinnigen Buchstabenkombination besteht dürfte das schwer sein.
    Also keine Rechtsgrundlage.

    Meines Wissens ist die Adresse der Firma in Deutschland (Mannheim) irgendwo außerhalb. Ist eine Briefkastenfirma auf 'nem Schrottplatz.

    Morgen geht noch ein Schreiben raus, diemal mit Zustellbescheid vom Amtsgericht, direkt an den Geschäftsführer.