Servus miteinander,
also erstens: coooool bleiben.
Rechtsanwälte haben nicht immer recht.....weil....
Die Anspruchsgrundlage muss erst einmal da sein, also ein Vertrag.
Beweis liegt bei dem der von Euch die Kohle haben will.
Also zweitens:
Falls eure Kids Mist gebaut haben, _EINMAL_ anschreiben, Vorlagen gibt's bei der Verbraucherzentrale.
Klar reinschreiben, dass der Fall für Euch damit _ABGESCHLOSSEN_ ist.
Auf weitere Schreben nicht reagieren.
Mahnung trifft ein:
ACHTUNG !
Hier heißt es handeln ! ! !
Ihr habt 2 wochen (14 Tage Zeit) um darauf zu reagieren.
Tut ihr es nicht hat der Antragsteller ein sofort vollstreckbaren titel und kann bei Euch pfänden.
ALSO: Einspruch auf die Mahnung einlegen bzw. die Mahnung ausfüllen:
z.B. Anspruchsgrundlage fehlt, Abschluß eines Vertrges durch Sohn/Tochter xy, Widerruf lt. Schreiben
...._und unter Bezug auf anhängige Strafverfolgung_
Damit ist die Summe strittig.
Falls dann noch was kommen sollte -> Rechtsanwalt nehmen oder auf Klage ankommen lassen.
Bei 138 EUR plus RA Kosten der anderen Seite, sind das mal so unter 1000 EUR.
Bei Klage (falls ihr sowas durchziehen wollt):
...Wird er/sie nicht tun, da er sofort verhaftet werden würde.....
Spätestens wenn ihr den Klageweg gehen wollt, hört das Ganze auf, weil unter Bezugnahme auf anhängige Ermittlungen die Klage eingestellt oder abgewiesen wird.
Versucht doch mal den RA Tank selbst einen Brief zu schreiben.
Meiner kam unzustellbar zurück.
Grüße
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Diese Angaben ohne Gewähr, bin kein Rechtsanwalt.
Dies ist auch keine Empfehlung oder Rechtsberatung.