*UPDATE*
Ich habe mit einer befreundeten Anwältin gesporchen. Diese hat mir nicht rechtskräftig oder verbindlich versichert, dass es auf den Sitz des Unternehmens ankommt. Ergo muss das Impressum nach den Gesetzen des Landes des Firmensitzes erstellt werden und auch in der entsprechenden Amtssprache verfügbar sein. Ob es auf die anderen Sprachen übersetzt werden muss, konnte Sie mir nicht sagen.
Ich halte es aber für sinnvoll, mindestens noch ein Englisches Impressum (Englische Sprache, Aufbau nach Recht des Landes des Firmensitzes) bereitzuhalten.
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