A U F G A B E N
Die Handwerkskammer Arnsberg ist eine von 55 Handwerkskammern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde am 25. April 1900 durch eine konstituierende Sitzung gegründet, nachdem 1897 ein Gesetz verabschiedet worden war, dass zur Vertretung des Handwerks Handwerkskammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften zu bilden seien. Dieses Gesetz wurde zum 1. April 1900 in Kraft gesetzt, die konstituierende Sitzung der Handwerkskammer Arnsberg erfolgte gut drei Wochen später.
Zu den vom Staat übertragenen, hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer zählen:
- Interessenvertretung des Handwerks
- Gewerbeförderung
ich hoffe das ist ein referat :o)
- Förderung der Ausbildung von Gesellen und Meistern
- Bildung von Gesellen- und Meisterprüfungsausschüssen
- Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der handwerksähnlichen Gewerbe
- Führung der Lehrlingsrolle
- Mithilfe bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Überwachung der Einhaltung der Handwerksordnung
- Überwachung der Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes
- Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften und Innungen im Kammerbezirk
Darüber hinaus bietet die Handwerkskammer Arnsberg ihren Mitgliedsbetrieben eine Vielzahl von freiwilligen Leistungen an. Neben der Beratung in betriebswirtschaftlichen, technischen, technologischen und rechtlichen Fragen, in Fragen der Aus- und Weiterbildung betreut sie auch - zum Teil durch das Land NRW geförderte - Projekte wie Qualitätsmanagement, Flexible Arbeitszeiten, Jugend in Arbeit oder Förderung neuer Berufsfelder für Frauen. Alle diese Beratungen sind für Mitgliedsbetriebe kostenlos, genauso wie eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen. Zur näheren Information folgen Sie bitte den Links "Beratung" oder "Betreuung" auf der Navigationsleiste. Gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sorgt zudem dafür, dass das Handwerk in Südwestfalen im Gespräch bleibt.
Wer wir sind und was wir machen
Durch die Einrichtung der Handwerkskammern bestimmt das Handwerk selbst über seinen Wirtschaftsbereich und wird nicht durch Dritte, beispielsweise den Staat, fremdbestimmt.
Selbstverwaltung garantiert Selbstbestimmung und ist damit eine wesentliche Grundlage für die Existenz und die Aufgaben der Handwerkskammer.Oberstes Ziel ist daher, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die Handwerksordnung für die Mitgliedsbetriebe und in ihrem Interesse zu handeln. Auf diesen Grundlagen - der Selbstverwaltung und dem Service - ergeben sich drei Aufgabengebiete:
Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie z.B. das Führen der Handwerksrolle und der Lehrlingsrolle
Die Interessenvertretung des gesamten Handwerks unseres Bezirks auf der Basis der Pflichtmitgliedschaft.
Die Wirtschaftsförderung mit dem Ziel, die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks zu stärken.
Der Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig umfasst die Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Helmstedt, Goslar, Peine und Wolfenbüttel.
Am Ende des Jahres 2002 gehörten zur Handwerkskammer Braunschweig 7.014 Betriebe, davon 5.443 vollhandwerkliche und 1.571 handwerksähnliche Betriebe.
In unserer Region arbeiten rund 48.000 Menschen im Handwerk. Davon sind knapp 6.500 Auszubildende. Sie alle zusammen erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund 3,1 Milliarden Euro.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Handwerkskammer Braunschweig gehört - neben den bereits genannten - die Weiterbildung. Die Handwerkskammer Braunschweig unterhält daher drei Bildungsstätten, in denen Aus-, Fort- und Weiterbildungskurse für Handwerkerinnen und Handwerker angeboten werden: das Berufsbildungszentrum (BBZ) in Braunschweig, die Bundesfachschule für das Konditorenhandwerk in Wolfenbüttel und das Bildungszentrum für das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk in Königslutter. Darüber hinaus bietet auch die Akademie des Handwerks im Verwaltungssitz am Burgplatz berufsübergreifende Seminare zur Weiterbildung an.
Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe
Gemäß der Handwerksordung führen wir das Berufsregister des Handwerks, die so genannte Handwerksrolle, sowie das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe. Wenn Sie sich im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig selbstständig machen wollen, dann werden Sie also bei uns eingetragen. Damit Sie dabei nicht den Überblick über die zu beachtenden Gesetze und Vorschriften verlieren, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Zusätzlich zu den üblichen Eintragungs- und Löschungsverfahren bieten wir Ihnen auch eine kompetente Beratung in speziellen Einzelfragen.
Unser Beratungsangebot:
Auskunft über Eintragungserfordernisse in die Handwerksrolle*
Eintragungen in die Handwerksrolle (Musteranträge)*
Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe (Musteranträge)*
Löschungen aus den Verzeichnissen (Musterantrag)*
Auskunft aus der Handwerksrolle / dem Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe*
Änderung in der Betriebsdatenbank*
Prüfung von Eintragungsvoraussetzungen von Gesellschaften und Unternehmen mit angestelltem Betriebsleiter
Ausnahmebewilligungsverfahren für Deutsche und EU-Ausländer
Organisation von Eignungsfeststellungen im Zusammenhang mit Ausnahmebewilligungen
Beratung und Stellungnahmen in Zurückstellungs- und Unabkömmlichkeitsverfahren von der Bundeswehr
Beratung in Fragen des Handwerks- und Gewerberechts
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Statistiken über Anzahl und Verteilung der Handwerksbetriebe im Kammerbezirk
Lehrlingsrolle
Die Lehrlingsrolle bearbeitet und überwacht alle Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge von anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig.
Ebenso betreut sie alle Ausbildungsbetriebe, Auszubildenden und Umschüler umfassend: von der Beratung vor Vertragsabschluss über die Eintragung des Vertrages sowie Vertragsverlängerung oder -verkürzung bis hin zu Fragen zur Handwerksordnung und zum Berufsbildungsgesetz.
Unser Beratungsangebot:
Überprüfung, Eintragung sowie Änderung und Löschung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen
Ausbildungsberechtigung
Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung
Überprüfung der Betriebsstätte
Überprüfung der Inhalte von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen
Verkürzungsmöglichkeiten
Berufsgrundbildungsjahr
Berufsfachschule
Allgemeiner Schulabschluss (Abitur, Realschule)
Berufliche Vorbildung
Verlängerungsmöglichkeiten
nicht bestandene Gesellen-/Abschlussprüfung
Krankheitsgründe
schlechte schulische oder betriebliche Leistungen
Organisation der Zwischenprüfung für die Bürokaufleute und Automobilkaufleute
Zweitschriften von Gesellenprüfungszeugnissen
Ausbildungszahlen (Statistik)
Wirtschaftsförderung
Wenn Sie Informationen über die Entwicklung des Handwerks in der Region brauchen oder sich durch Entscheidungen der Kommunal, Landes- oder Bundespolitik in Ihrer unternehmerischen Tätigkeit eingeschränkt fühlen, so steht Ihnen die Handwerkskammer als Vertreter des gesamten Handwerks unseres Bezirks zur Verfügung.
Unser Aufgabenspektrum umfasst:
Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und weiteren wirtschaftspolitischen Themen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene
Stellungnahmen im Rahmen von Raumordnungs- und Verkehrsplanungsverfahren sowie der Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange
Berichterstattung über die regionale Struktur-und Konjunkturentwicklung im Handwerk. Hierzu erscheint halbjährlich der Konjunkturbericht.
Vertretung der Interessen des Handwerks bei regionalen Projekten
Kooperation mit den Institutionen der regionalen Wirtschaftsförderung.
Unsere Geschichte
Rückblick
Nach der Reichsgründung 1871 wurde die Gewerbeordnung des norddeutschen Bundes vom Herzogtum Braunschweig übernommen. Damit waren gleich zwei tief einschneidende Neuerungen verknüpft: Anstelle der handwerklichen Gildeordnung trat die schrankenlose Gewerbefreiheit, an die Stelle der landesherrlichen Entscheidungen über Gewerbe- und Handwerkssachen die Reichsgesetzgebung.
In den drei Jahrzehnten von 1870 bis 1900 bekam das Handwerk - allen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Industrialisierung fast schutzlos preisgegeben - die Auswirkungen der Gewerbefreiheit in voller Schärfe zu spüren. In dieser Zeit kam es zu einer tief greifenden Umschichtung der Berufe. Viele Handwerkszweige verschwanden völlig, andere wie Tischler, Schlosser und Schuhmacher wurden immer stärker bedrängt, kaum ein einziger Beruf erhielt nicht schärfste Konkurrenz. Der Leistungszerfall im Handwerk und ein Niedergang im Ausbildungswesen nahmen zu.
So sah sich die Reichsregierung schließlich gezwungen, das Organisationsgesetz von 1897 zu erlassen, das neue Bestimmungen über Innungen, Innungsausschüsse, Handwerkskammern und Innungsverbände sowie über die Lehrlingsverhältnisse mit sich brachte. Dieses Reichsgesetz zur Änderung der Gewerbeordnung von 1897 ermöglichte ab dem 1.1.1900 die Errichtung von Handwerkskammern. In Braunschweig setzten die Handwerker die kaiserliche Anordnung am 24. April 1900 in die Tat um und riefen im Braunschweiger Altstadtrathaus für ihren Bezirk die Handwerkskammer Braunschweig ins Leben.
Gegenwart
Standen in den ersten Jahren insbesondere die nähere Reglung des Lehrlingswesens, also die Überwachung und Durchführung der für das Lehrlingswesen geltenden Vorschriften im Mittelpunkt der Arbeit der Kammer, so hat sie sich im Laufe der Jahrzehnte zu einer Einrichtung entwickelt, die sich heute in erster Linie als kompetenter Anbieter von Dienstleistungen für die Handwerker ihres Bezirks sieht. Das Aufgabengebiet und das Angebot der Kammer sind in den vergangenen über 100 Jahren ständig umfangreicher geworden. Damals wie heute ist jedoch der schnelle und persönliche Kontakt zwischen Fachleuten und Praktikern vor Ort das entscheidende Merkmal der Kammerarbeit. Die thematische Vielfalt ihrer Arbeit reicht von Fragen der Betriebswirtschaft bis zum Marketing, von der Existenzgründung über die Existenzsicherung bis zum Umweltschutz, von der Ausbildung über die Fortbildung bis zur Meisterprüfung.
Ausblick
Um den Erfordernissen eines sich schnell wandelnden Umfeldes gerecht zu werden, wird die Kammer künftig folgende Anforderungen erfüllen müssen: Als Vordenker ihrer Betriebe muss sie in der Lange sein, Entwicklungen rechtzeitig vorauszusehen. Stärker noch als bisher wird sie ein Netzwerk schaffen müssen mit Herstellern, Forschungseinrichtungen und Universitäten, um den Betrieben qualifizierte Hilfestellung geben zu können. In erster Linie über ihre Beratungseinrichtungen wird sie weiterhin engen persönlichen Kontakt zu den Betriebsinhabern halten müssen, um deren Problemstellungen und Fragen zu erfahren und mit ihren gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dabei wird es zu einer Vernetzung des Angebots an Dienstleistung im Bereich der Betriebsberatung, der Akademie des Handwerks und der Bildungszentren kommen, um den Wunsch nach Dienstleistung aus einer Hand zu entsprechen. Dies erfordert eine flexible Organisation der Kammer. Projektarbeit, insbesondere auch auf europäischer Ebene, werden stärker in den Blickpunkt rücken.
Wie wir organisiert sind - Ehrenamt und Verwaltung
Das Ehrenamt
Die Organe der Handwerkskammer Braunschweig sind die Vollversammlung, der Vorstand und die Ausschüsse. Ihre Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Die Vollversammlung setzt sich entsprechend der regionalen und branchenmäßigen Verteilung der Betriebe im Kammerbezirk aus Vertretern des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes zusammen. Die Mitglieder der Vollversammlung wählen aus ihren Reihen den Präsidenten, die Vizepräsidenten und den Vorstand. Die Vollversammlung ist damit das oberste Organ der Handwerkskammer. Nach der Satzung der Handwerkskammer Braunschweig besteht die Vollversammlung aus insgesamt 39 Mitgliedern - 26 Arbeitgebern und 13 Arbeitnehmern. Die Mitglieder sind gewählt für fünf Jahre. Die letzte Wahl war 1999.
Der Vorstand besteht aus zehn Arbeitgebern und fünf Arbeitnehmern. Das Präsidium, bestehend aus einem Präsidenten und je einem Vizepräsidenten von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite, ist Teil des Vorstands.
Die Handwerkskammer kann zur Erledigung bestimmter Aufgaben ständige Ausschüsse bilden, deren Mitglieder ebenfalls von der Vollversammlung gewählt werden. Bei der Handwerkskammer Braunschweig gibt es vier ständige Ausschüsse, den Gewerbeförderungsausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss und die Berufsbildungsausschüsse "A" und "B".
Die Verwaltung - unser Organigramm zum Herunterladen
Vertreten wird die Handwerkskammer gemeinsam von Präsident und Hauptgeschäftsführer:
Unser Leitbild
Tradition - Innovation - Service
Tradition - der Blick zurück
Das Handwerk ist eine gewachsene Wirtschaftsform, in deren Mittelpunkt der Mensch als Produzent und Konsument steht.
Das Handwerk ist seit Jahrhunderten fest in seiner Region verankert und bildet deren wirtschaftliche Basis.
Das Handwerk hat bis heute seine großen Stärken in der direkten Beziehung zum Kunden und in seiner Arbeitsorganisation, die stärker durch den Menschen als durch die Maschine geprägt ist.
Die dynamische Auslegung des Handwerksbegriffs hat es ermöglicht und ermöglicht es nach wie vor, dass das Handwerk die vielfältigen Wandlungen der wirtschaftlichen Entwicklung erfolgreich bestreitet.
Dieser Entwicklung unterliegt auch der Meister als Zentrum des Handwerks, der neben seiner fachlichen auch eine unternehmerische Qualifikation vorzuweisen hat.
Die Handwerkskammer Braunschweig ist sich dieser Wurzeln bewusst. Sie hält die Tradition lebendig und unterstützt, darauf aufbauend, den Wandel.
Innovation - der Blick nach vorn
Die Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns verändern sich mit zunehmender Geschwindigkeit. Der Übergang von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft eröffnet dem Handwerk neue Chancen. Das Handwerk nimmt die damit verbundenen technischen und sozialen Veränderungsprozesse auf und gestaltet sie aktiv und kreativ mit.
Die Handwerkskammer Braunschweig unterstützt ihre Betriebe darin, Zukunftschancen wahrzunehmen, indem sie informiert, schult und individuell berät. Dafür arbeitet sie mit den Einrichtungen zusammen, in denen die Zukunft gemacht wird: mit Hochschulen, Forschungsanstalten und sonstigen Einrichtungen, die für die zukünftige Entwicklung des Handwerks von Bedeutung sind.
Service - der Blick ins Jetzt
Die Handwerkskammer Braunschweig orientiert sich als moderner Dienstleister an den allgemeinen und individuellen Bedürfnissen ihrer Handwerker, und zwar in den Bereichen:
Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
hoheitliche Aufgaben
individuelles Bildungs- und Beratungsangebot.
Unser Selbstverständnis
Selbstverständnis bedeutet, sich selbst zu verstehen.
Sich selbst zu verstehen, heißt, sein Denken, Handeln und Sagen in Übereinstimmung miteinander zu bringen.
Das Selbstverständnis unserer Kammer ist ein kollektives Selbstverständnis, nämlich die Summe der Selbstverständnisse unserer Mitarbeiter.
Unser Selbstverständnis bestimmt nicht nur die Entwicklung eigener Ideen und Perspektiven in der täglichen Zusammenarbeit mit unseren Kollegen und Kunden, sondern auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt. Wir wollen zusammen mit dem Ehrenamt die Kammerarbeit aktiv gestalten.
Jeder Mitarbeiter prägt das Image der Kammer nach außen, ist also ein Repräsentant der Kammer. Ein wesentlicher Aspekt unseres Selbstverständnisses ist daher selbstbewusstes Auftreten. Nur wer von dem, was er macht, überzeugt ist, macht seine Arbeit gut und kann entsprechend auftreten. Selbstbewusstes Auftreten vermittelt Kompetenz.
Freundlichkeit öffnet Türen und Tore. Freundlichkeit meint den höflichen Umgang miteinander. Wir begegnen uns und anderen mit Verständnis und Herzlichkeit. Natürlich sind auch wir unterschiedlicher Stimmung und es fällt uns nicht immer leicht, freundlich zu sein. Aber auch dann sollte der Eindruck von Freundlichkeit am Telefon oder im persönlichen Kontakt mit Kollegen und Kunden vermittelt werden.
Gerechtes Handeln versteht sich für uns von selbst. Denn würden wir Gefälligkeitshandeln betreiben, wäre unsere Glaubwürdigkeit in Frage gestellt. Gerecht bedeutet, dass wir alle unsere Mitglieder und alle unsere Kunden gleich behandeln.
Es bedeutet aber nicht, alles gleich zu behandeln. Einzelfallentscheidungen sind gefragt.
Identifikation mit unseren Aufgaben führt zu höherer Glaubwürdigkeit in unserem Handeln. Zuweilen müssen wir Vorschriften vertreten, von denen wir selbst nicht voll überzeugt sind, aber auch diese Vorschriften müssen glaubwürdig vertreten werden.
Loyalität gegenüber Kollegen und Handwerkern ist unerlässlich, wenn wir als Einheit im Interesse des Handwerks tätig sein wollen.
Voraussetzung dafür ist Teamfähigkeit, denn viele Aufgaben lassen sich nicht von einem Arbeitsplatz allein aus erledigen, sondern betreffen mehrere Aufgabengebiete. Teamfähigkeit meint auch, dass Ideen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Teamarbeit heißt Probleme gemeinsam lösen.
Teamfähigkeit betrifft nicht nur die Arbeit innerhalb der Kammer, sondern auch zwischen den einzelnen Handwerksorganisationen. Wir wollen nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten.
Respekt gegenüber den Kollegen, ihrer Arbeit, den Handwerkern und ihren Wünschen sowie gegenüber anderen Meinungen ist ein wesentlicher Bestandteil harmonischer und wirkungsvoller Zusammenarbeit. Das geht nicht ohne Toleranz, also der Fähigkeit, die Eigenheiten anderer zu akzeptieren. Wer weder Respekt noch Toleranz entwickelt, ist nicht teamfähig.
Zu einer von Loyalität und Respekt geprägten Atmosphäre gehören Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang miteinander. Offenheit bedeutet auch, für Veränderungen aufgeschlossen zu sein und das Gespräch miteinander zu suchen. Bindende Entscheidungen und unabänderliche Gegebenheiten werden sowohl von den Mitarbeitern als auch von unseren Mitgliedern besser akzeptiert, wenn über sie rechtzeitig offen und ehrlich gesprochen wird.
Qualitätsdenken bestimmt das Ergebnis unserer Arbeit. Qualität erreichen wir mit der notwendigen Fachkompetenz. So wird unsere Arbeit glaubwürdig, wertvoll und unverzichtbar. Qualität führt dann auch zu Anerkennung und persönlicher Zufriedenheit. Nur mit dem Anspruch auf Qualität schaffen wir Sicherheit und Akzeptanz und damit Perspektiven für eine erfolgreiche Zukunft.
Bei allem, was wir machen, beachten wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das heißt, wir streben die günstigste Relation zwischen dem Zweck und den Mitteln an. Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit sind wir bemüht, die einzusetzenden Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Umfang zu begrenzen.
Personalentwicklung und Innere Organisation
Mitarbeitermotivation
Motivierte Mitarbeiter arbeiten besser und tragen dazu bei, die gesetzten Ziele erfolgreich zu realisieren.
Motivation kann gestärkt werden durch selbstständige Aufgabengebiete und die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge einzubringen und umzusetzen, unterstützt durch aufgeschlossene Vorgesetzte. Hierbei wollen wir nach Möglichkeit die Neigungen, Wünsche und Stärken unserer Mitarbeiter berücksichtigen.
Zu einer stärkeren Motivation führen auch eine Verbesserung des Arbeitsklimas, z. B. durch Gemeinschaftsveranstaltungen und eine Verbesserung der persönlichen Arbeitsbedingungen. Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dabei genauso wichtig wie leistungsbezogenes Gehalt und Gestaltung der Arbeitszeit. Auch die Möglichkeit, sich weiterbilden zu können, erhöht die Motivation.
Das eigene Führungsverhalten ist unter Einbeziehung der Sichtweise der Mitarbeiter ständig zu überdenken und auf seine Vorbildlichkeit zu überprüfen.
Informationsfluss
Effiziente Arbeit ist nur möglich, wenn wichtige Informationen zügig weitergegeben werden, und zwar sowohl zwischen unseren einzelnen Häusern als auch innerhalb der einzelnen Abteilungen. Wir alle sind dafür verantwortlich, dass Informationen von allgemeiner Bedeutung rechtzeitig, zeitgleich und inhaltsgleich an alle Mitarbeiter weitergeleitet werden. Ein gleicher Informationsstand erleichtert die Zusammenarbeit und verhindert Mißverständnisse. Das gilt besonders auch für Arbeitsvorgänge, an denen mehrere Mitarbeiter beteiligt sind.
Kundenorientierung
Wir verstehen unsere Mitglieder ebenso als Kunden wie alle anderen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, und gehen aktiv auf sie zu.
Wir sind die Institution, die das Know-How für das ganze Handwerk hat - Meister, Gesellen und Lehrlinge. Das zeichnet uns aus und bestimmt unsere Identität und unsere Aufgabenbereiche. Wir setzen also Prioritäten. Denn wenn wir versuchen, alles zu machen und es allen recht zu machen, verlieren wir unsere Identität. Das müssen wir bei der Erfüllung von Erwartungen, Wünschen und Bedürfnissen, die an uns heran getragen werden, berücksichtigen. Wir müssen uns darauf konzentrieren, die wichtigen Dinge richtig zu machen.
Drei Aufgabenbereiche bestimmen unsere Arbeit:
die Interessenvertretung
die hoheitlichen Aufgaben
die individuellen Bildungs- und Beratungsleistungen (Gewerbeförderung)
Unsere wichtigste Aufgabe ist die Interessenvertretung des gesamten Handwerks der Region gegenüber der Öffentlichkeit. Dazu gehören der Kontakt zu politischen Gremien ebenso wie Stellungnahmen gegenüber Behörden und anderen Organisationen und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Die Interessen des Gesamthandwerks stehen dabei über den Einzelinteressen der Handwerker.
Gemäß unserem gesetzlichen Auftrag erfüllen wir Dienstleistungen im hoheitlichen Bereich. Wir wollen unseren Mitgliedern die Notwendigkeit hoheitlichen Handelns verdeutlichen und ihnen das Gefühl geben, bei uns gut aufgehoben zu sein. Dies wird schwierig bei ablehnenden Entscheidungen. Sie sind aber für den Betroffenen leichter zu verstehen, wenn wir ihm das Verwaltungshandeln nachvollziehbar vermitteln.
Zügige Bearbeitung aller Vorgänge hat oberste Priorität.
Eine Gleichbehandlung der vollhandwerklichen und handwerksähnlichen Gewerbetreibenden ist für uns selbstverständlich.
Unsere individuellen Bildungs- und Beratungsleistungen verstehen wir als Hilfe zur Selbsthilfe. Wir bieten sie an in den für das Handwerk relevanten Bereichen Ausbildung, Recht, Betriebswirtschaft, Technik, Umweltschutz, Innovationen und Technologie-Transfer. Im Zentrum stehen dabei immer die Bedürfnisse des Handwerkers. Wir begleiten unsere Betriebe in guten und in schlechten Zeiten: von der Gründung über Krisenzeiten bis zur Nachfolgeregelung.
Wir wollen, dass unsere Betriebe das bewahren, was sie erreicht haben, wettbewerbsfähig bleiben und fit für die Zukunft werden - gestern, heute und morgen.
Wir müssen uns darum bemühen, ein Image zu entwickeln, an dem sich Betriebe, Mitarbeiter und Verbraucher langfristig orientieren können. Je markanter und ausgeprägter ein solches Bild ist, um so mehr können wir ein eigenes Profil gewinnen.
Vor allem muss unser Qualitätsbewusstsein gefördert werden, denn nur mit dem Anspruch auf Qualität schaffen wir Sicherheit und Akzeptanz und damit Perspektiven für eine erfolgreiche Zukunft.
Wir müssen uns als moderner Dienstleister verstehen und dieses Bild nach außen darstellen, um so unsere Durchsetzungskraft und unseren Stellenwert innerhalb der Handwerksorganisationen zu verbessern. Nur so können wir erreichen, dass unser Image unseren tatsächlichen Leistungen entspricht und wir dadurch eine eigenständige Identität und ein unverwechselbares Selbstverständnis erlangen.
Veränderungen beginnen in unseren Köpfen!