Ja, ich.
Ich soll mit meinem Wagen aus einem Kreisverkehr gefahren sein ohne geblinkt zu haben. Die Anonymverfügung wurde mit Ort, Datum und Uhrzeit der Tat und dem Hinweis, dass ich kein Rechtsmittel habe gegen den Bescheid vorzugehen, zugestellt. Ich musste es also auf eine Anklage ankommen lassen, was ich auf Raten eines Anwalts auch tat.
6 Wochen später wurde ich vorgeladen und konnte Stellung nehmen. Mein Auto war zur Tatzeit komplett in seine Einzelteile zerlegt in einer Werkstatt, die Werkstatt ist 450 km vom Tatort entfernt, die Anklage wurde fallen gelassen.
Zu deinem Fall:
Ich rate dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Unterschiede beim Nummernschild haben die zu interessieren, der Bescheid wurde falsch zugestellt. Kannst du ausserdem nachweisen, dass du nicht gefahren bist, ist ja alles klar. Allerdings musst du reagieren und zwar schriftlich, totstellen hilft nichts!
Man muss dir die Tat nachweisen, du musst deine Unschuld eigentlich nicht beweisen. Da es sich um ein Leihfahrzeug handelt wird es wohl so sein, dass du nachweisen musst, dass das Fahrzeug während des Vergehens nicht in deinem Besitz war.
Nochmal nimm dir einen Anwalt bzw. konsutiere den Rechtsschutz, den du wahrscheinlich mit dem Fahrzeug gebucht hast.