Hallo,
Ich sitze hier grade an meinen Politik Hausaufgaben und hab da leider so gar keine Ahnung von. Im internet hab ich auch nicht wirklich viel gefunden.
ich schreib einfach mal den Lückentext hierein und kennzeichne die Stelle wo was hin muss mit einer Zahl. Wäre cool, wenn mir da wer helfen kann....
Der Landtag hat nicht die Möglichkeit, einzelnen landesministern das 1 anzusprechen und sie damit abzuwählen. landesminister werden vielmehr vom 2 ernannt und entlassen. Entsprechend ist für den Anfang einer Legislativperiode auch nicht die Wahl jedes einzelnen Mitglieds der 3 vorgesehen, sondern die Wahl des 4 .
Der Finanzminister kann am Kapitalmarkt 5 aufnehmen. Über deren 6 beschließt allerdings der 7 in Form eines Gesetzes. Dieser Vollmacht legt die landesverfassung wiederum Zügel an: Die Höhe der Kreditaufnahme darf in der Regel die Höhe der Summe für
8 -ausgaben nicht überschreiten.
Zu den Kontrollrechten der 10 gehören die Möglichkeit, den Ministerpräsidenten abzuwählen. Das geschieht durch ein 11 , welches "konstruktiv" sein muss. Das heisst, der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das 12 nur aussprechen, indem er einen Nachfolger wählt. Für diese Wahl ist nicht die Mehrheit der gesetzlichen
13 vorgeschrieben, wie bei der Wahl des Ministerpräsidenten zu Beginn einer 14 . Es genügt vielmehr die 15 der abgegebenen Stimmen.
Mit der Amtszeit des Ministerpräsidenten endet automatisch das Amt aller
16 . Ein 17 ist in Nordrhein-Westfalen bereits zweimal erfolgreich gewesen.
Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können eigene 18 und Abgaben erheben. Je nach Wirtschaftskraft kann dies zu lokal und regional erheblich unterschiedlichen Einnahmen führen. Das Land hat die Pflicht, für einen 19 zwischen den Gemeinden zu sorgen
Es scheint jetzt vielleicht, was reudig, dass ich einfach hier nur den Text hier reintippe, aber ich hab davon einfach keinen Plan....
Wäre super wenn ihr mir ein paar Antworten geben könntet.
Gruß Tobi