Das ist eine tolle Idee, habe das auch mal bei FB geteilt
Beiträge von WerderFan
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Teil 4 ist mein Lieblingsteil
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In Deutschland wird die Datensicherheit eines Aktenvernichters nach den fünf Sicherheitsstufen der DIN-Norm DIN 32757 bewertet. Die höchste Sicherheitsstufe 5 fand in der Praxis kaum Verwendung, am häufigsten war die Sicherheitsstufe 2 oder 3 anzutreffen. Vereinzelt bewarben einige Hersteller auch die Sicherheitsstufe 6, welche aber nicht in der DIN 32757 genormt ist.
Im Einzelnen sind die sechs Sicherheitsstufen für Papier wie folgt definiert (DIN 32757-1:1995-01):-
Sicherheitsstufe 1 (empfohlen für allgemeines Schriftgut)
- bei Streifenschnitt: max. 12 mm Streifenbreite
- bei Kreuzschnitt: max. 1000 mm² Partikelfläche
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Sicherheitsstufe 2 (empfohlen für internes, nicht besonders vertrauliches Schriftgut)
- bei Streifenschnitt: max. 6 mm Streifenbreite
- bei Kreuzschnitt: max. 400 mm² Partikelfläche
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Sicherheitsstufe 3 (empfohlen für vertrauliches Schriftgut)
- bei Streifenschnitt: max. 2 mm Streifenbreite
- bei Kreuzschnitt: max. 4 mm Breite auf max. 60 mm Partikellänge (240 mm² Partikelfläche)
- aber bei Kunststoffen (wie Identifikationskarten oder Mikrofilm): max. 1 mm² Partikelfläche
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Sicherheitsstufe 4 (empfohlen für geheimzuhaltendes Schriftgut)
- Kreuzschnitt: max. 2 mm Breite auf max. 15 mm Partikellänge (30 mm² Partikelfläche)
- aber bei Kunststoffen (wie Identifikationskarten oder Mikrofilm): max. 0,5 mm² Partikelfläche
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Sicherheitsstufe 5 (für maximale Sicherheitsanforderungen)
- Kreuzschnitt: max. 0,8 mm Breite auf max. 15 mm Partikellänge (12 mm² Partikelfläche)
- zerkleinerte grobe Asche, Suspension, Lösung oder Fasern
- aber bei Kunststoffen (wie Identifikationskarten oder Mikrofilm): max. 0,2 mm² Partikelfläche
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Sicherheitsstufe 6 (für geheimdienstliche Sicherheitsanforderungen)
- Kreuzschnitt: max. 1,0 mm Breite auf max. 5,0 mm Partikellänge (5 mm² Partikelfläche)
- zerkleinerte feine Asche, Suspension, Lösung oder Fasern
Zu den Sicherheitsstufen nach der DIN 32757 ist anzumerken:- Aufgrund der doppelten Definition des Kreuzschnitts kann es sein, dass ein Aktenvernichter bei DIN-A4-Blättern eine höhere Sicherheitsstufe hat als bei Endlospapier.
- Für Kunststoffe wie Identifikationskarten oder Mikrofilm gelten kleinere Materialteilchenflächen als bei Papier.
DIN 32757-1 wurde im Oktober 2012 zurückgezogen und durch DIN 66399-1+2 ersetzt. Gegenüber DIN 32757-1:1995-01 wurde die Normenreihe umstrukturiert, die Grundlagen und Begriffe wurden in Teil 1 aufgenommen, Anforderungen an Maschinen und Prüfung sind in Teil 2 definiert; außerdem wurden die neuen Sicherheitsstufen 6 und 7 eingeführt. Die Anforderungen an die Betriebsanleitung sind nun in Teil 2 enthalten.Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aktenvern…einerungsstufen
Und so ein Teil bekommst du zum Bsp. bei http://www.liebl.de/aktenvernichter-zubehoer-cid5045 ab ca. 150€
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Sicherheitsstufe 1 (empfohlen für allgemeines Schriftgut)