Beiträge von Flinda

    Ganz genau, da hast Du Recht Admin. :wink:

    Das würde ich wieso bei solchen Formularen immer tun, vorher überprüfen lassen oder im Beisein des Anwaltes ausfüllen.

    Im Prinzip kann man diese "Vordrucke" eh so gestalten, hinzufügen oder weglassen von Sätzen, wie man es gerne hätte.

    Mir ist vor ein paar Tagen eine Vorsorgevollmacht in die Hände gefallen. Vielleicht kannst Du Caro damit etwas anfangen.

    Vorsorgevollmacht

    Für den Fall, daß ich nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, bevollmächtige ich über meinen Tod hinaus gemäß § 1896 Abs. 2, 164 ff. BGB

    Frau/Herrn.....................geb. am...................................................
    derzeit wohnhaft..............................Telefon...................................;
    ersatzweise
    Frau/Herrn....................................................................................

    Die Feststellung, daß ich wegen meiner körperlichen oder geistigen Verfassung außerstande bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, muß in jedem Fall von einem Arzt getroffen werden.

    I. Umfang der Vollmacht

    Die Vollmacht erstreckt sich auf alle Vermögens-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherungs-, Sozialhilfe-, Steuer- und sonstige Rechtsangelegenheiten in jeder denkbaren Richtung. Sie berechtigt und verpflichtet meinen Bevollmächtigten, im Bereich der medizinischen Behandlung und der Pflege neinem Willen entsprechend zu handeln, wie er in dieser Vollmacht zum Ausdruck kommt.

    Die Vollmacht umfaßt insbesondere folgende Inhalte:

    a) Im gesundheitlichen Bereich

    (1) die Aufenthaltsbestimmung, vor allem die Entscheidung über die Aufnahme in ein Krankenhaus oder die Unterbringung in einem Pflegeheim;
    (2) die Einwilligung in operative Eingriffe, gleichgültig ob es sich um lebensgefährliche Maßnahmen handelt oder nicht;
    (3) die Einwilligung zur Verabreichung von Medikamenten, wie zum Beispiel Zytostatika, die erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen und Folgen haben oder haben können;
    (4) die Einwilligung in freiheitsentziehende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen, wenn sie nicht nur der Beherrschung einer akuten Situation dienen, sondern über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden sollen;
    (5) die Einwilligung zur Einstellung lebenserhaltender oder lebensverlängender Maßnahmen oder in einen Behandlungsabbruch. Die Einwilligung darf von meinem(n) Bevollmächtigten nur erteilt werden, wenn bei schwerstem körperlichem Leiden, Dauerbewußtlosigkeit sowie fortschreitendem Verfall nach einstimmiger Beurteilung meiner behandelnden Ärzte keine Aussicht mehr auf Besserung im Sinne eines für mich erträglichen und umweltbezogenen Lebens besteht;
    (6) die Einwilligung zu einer Obduktion zur Befundklärung;
    (7) .................................................
    Diese Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte, meinen Bevollmächtigten über meine Erkrankung und meinen Zustand aufzuklären, um ihm seine Entscheidung im gesundheitlichen Bereich zu ermöglichen. Ich entbinde die behandelnden Ärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht.

    Mit einer Organspende bin ich einverstanden/nicht einverstanden.

    b) Im vermögensrechtlichen Bereich umfaßt die Vollmacht insbesondere (ergänzend zu a) die Befugnis,

    (1) von dem auf meinem Namen lautenden Konten bei Banken und Sparkassen Geldbeträge abzuheben oder Überweisungen vorzunehmen, um einen Krankenhausaufenthalt oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim einschließlich der durch Versicherung nicht gedeckten Arztkosten sowie den laufenden Mietzins für meine Wohnung und sonstige laufende Unkosten zu bezahlen;
    (2) Verträge oder sonstige Vereinbarungen mit Kliniken, Senioren- oder Pflegeheimen abzuschließen;
    (3) im Fall einer dauernden Unterbringung meine Wohnung aufzulösen, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnungseinrichtung zu veräußern;
    (4) Anträge auf Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung, auf Rente oder sonstige Versorgungsbezüge sowie auf Sozialhilfe zu stellen und erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg zu verfolgen;
    (5)................................................................................................

    II. Widerruf der Vollmacht

    Ich behalte mir vor, diese Vollmacht jederzeit zu widerrufen.

    III. Zum Fall einer Betreuung

    Sollte trotz dieser Vollmacht ausnahmsweise die Bestellung eines Betreuers notwendig werden, so schlage ich dafür
    Frau/Herrn....................................vor.

    Name:.................................................................................

    Geburtsdatum:....................................................................

    Ort, Datum:.........................................................................

    Unterschruft:........................................................................

    Wir bestätigen, daß Frau/Herr................................die Vorsorgevollmacht im Vollbesitz ihrer/seiner geistigen Kräfte verfaßt hat.

    Namen:................................................................................

    Geburtsdaten:.......................................................................

    Ort, Datum:..........................................................................

    Unterschriften der Zeugen:.....................................................

    Auch ich habe gelernt für mein Kind zu verzichten und tue es gerne! Das man Kindern öfter als sonst sagen muss: "Das können wir uns nicht leisten" mit der Hoffnung, das sie es verstehen, ist manchmal hart. Dennoch lernen sie wirklich nur so wie es aussieht und das man nicht immer alles haben kann was man will.
    Ich kenne auch so einige Leute, die sich nun vorher überlegen: Kann ich mir ein Kind überhaupt leisten? Die schlechte Wirtschaftslage spielt eine große Rolle dabei. Als Alleinerziehende kann ich mir und meinem Kind auch nur wenig bieten, dennoch sind wir glücklich. :)
    Doch warum rufen die Herren und Damen an der Spitze ganz oben : Setzt Kinder in die Welt........(ganz gleich nun wofür) und legen denen die dann Kinder haben große Steine in den Weg? Der Freibetrag beim Finanzamt für die Steuerklasse 2, wo Alleinerziehende nun mal hineingehören, wird immer geringer, die Kindervetreuungskosten immer höher. Erstattungen dafür gibt es nur wenn man wieso schon eine enorme Summe im Jahr dafür ausgegeben hat. Nur wer kann sich das wirklich noch leisten?

    Aber ich würde es wieder tun :D ich würde es nicht missen wollen mein Leben mit einem heranwachsendem Kind zu verbringen.
    Wie Pfeffi schon schreibt: Das Lächeln eines Kindes ist das Schönstes was es gibt! :wink:

    weiblich

    1. Durch meine Tochter, durch Medien
    2. Zauberei und Fantasy
    3. Mir gefiel einfach alles von vorne bis hinten, das Geheimnisvolle
    4. Nein
    5. Nein
    6. -
    7. Ja, bei labilen Kindern dessen Gemüt nocht nicht für Harry Potter
    bereit ist.
    8. Nein, nicht mehr als vorher.
    9. Die meisten, die ich kenne, vor allem jene die selbst Kinder haben.

    Kinder, Jugendliche: 4
    Erwachsene : 4

    Viel Erfolg :wink:

    Ah ja ich verstehe den Übergabevertrag, ist es so ähnlich wie eine Schenkung?

    Meine Eltern denken zur Zeit noch nicht darüber nach, jedoch darüber das sie nicht ins Pflegeheim wollen. Beide haben ebenfalls Horror davor ein Pflegefall zu werden.

    Carolyn wohnt in einer großen, leeren aber wunderschönen Gegend tief in Bayern, wo mancher auch gerne mal Ferien macht. Aber die Touristen finden selten in solchen abgelegenen Ecken eine ruhige und beschauliche Unterkunft, die aber auch sehr selten angeboten werden.

    Emsige Poster wie die Wölfin und Forum-Guru Carolyn sprengen oft jeden Beitragszahlencode, wenn sie wie heute ihre Tippselschlacht quer durch die Spiele führt. Manchmal passiert ein

    Nun ich bin auch froh, das es den Wechsel der Jahreszeiten gibt. Jetzt habe ich genug von Schnee und Kälte, um so mehr freue ich mich auf den Frühling. Dann beginnt alles zu blühen, die Sonne hat schon viel Kraft, die dicken Jacken werden wieder eingemottet. Dann kommt der Sommer, genau so schön wenn es nicht zu heiß ist. Draußen am Straßenkaffee sitzen und Leute beobachten, bis Nachts auf der Terasse hocken. Eis schlecken, schwimmen gehen. Irgendwann hat man auch davon genug und freut sich wieder auf Herbst mit Stürmen und auch dann auf den Winter. Wäre langweilig wenn es nicht so wäre.

    Wenn der Blütenschimmer der Kirschbäume auf den Hügeln länger währte als ein paar Tage, wir würden ihn so innig nicht lieben.
    (Ist eine chinesische Weisheit) :wink:

    Geht klar, wenn ich so eine Verfügung entdecke dann kopiere ich sie hier hinein.

    Musst Du Caro bei einem Übergabeverftrag denn nicht auch Steuern zahlen? Ich hab leider zu wenig Ahnung davon aber in der heutigen Zeit würde es mich nicht wundern. Und vielleicht wäre e eine Überlegung wert, bei diesem Vertrag, Dich als vertraute Person und als Verwalterin für Deine Eltern einzuschließen.

    Ein Testament ist dafür da, um sein "Hab und Gut" zu vererben wenn man nicht mehr lebt.
    Eine Patientenverfügung ist dafür da sein "Hab und Gut" dann verwalten zu lassen wenn man zwar noch lebt aber nicht mehr selber in der Lage ist, das alles selbst zu regeln. Z.B. bei dauerhafter Bewustlosigkeit oder fortschreitendem geistigen Verfall. Wie schnell hat ein alleinstehnder einen gesetzlichen Vormund vor der Nase den er selbst gar nicht will? Und wie schnell ist Hab und Gut, Haus und Hof dann plötzlich einfach weg.
    Dafür kann man schon vorher eine vertraute Person, einen Betreuer oder Verwalter schriftlich fixieren.