Beiträge von navaloma

    Der Hinweis ist keinesfalls deutlich. Es handelt sich vielmehr in vielen dieser gemeldeten Fälle um eine Falle. Die Leute werden auf die Seite gelockt in dem Glauben von einem Gratisangebot Gebrauch zu machen. Nach 24 Stunden hängen sie plötzlich in einem 2-Jahresabo. Natürlich geht es hier nicht mit richtigen Dingen zu. Und warum kümmern sich sonst so viele Verbraucherzentralen um diese Abzocker mit ihren dubiosen Internetangeboten und empfehlen ausnahmslos auf keinen Fall zu zahlen!!

    Liebe Carolyn,
    aber eine Gemeinsamkeit habe wohl alle hier: Es handelt sich immer um dieselben Abzocker. Es gibt im Internet reichlich Beiträge und Hilfeseiten zu demThema. Warum soll man die Leute gleich zu einem Anwalt schicken? Erst wenn ein Mahnbescheid im Briefkasten liegt wird es doch ernst. Vielleicht hilft euch folgende Seite weiter:

    http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq…vertragsfallen/

    Sowohl Verbraucherzentralen als auch Anwälte raten in keinem Fall zu zahlen!! Diese Abzocker befinden sich im Unrecht!

    Hallo,
    siehe unten die Textbausteine, aus denen man sich sein individuelles Anschreiben, je nach Bedarf, zusammenstellen kann. Sowohl geeignet für geschädigte Minderjährige als auch für Volljährige.
    Liebe Grüße

    Vertretbar Weblawg
    Rechtliches & Tatsächliches
    Textbaustein Abo-Falle & Vertrag mit Minderjährigen
    Bei verbraucherrechtliches … (Stichwort: Abo-Fallen) gibt es eine sehr schöne FAQ samt Liste potentieller Abo-Fallen-Aufsteller (meint: Internetseiten von Firmen, die derartige Geschäftsmodelle für sich nutzen oder genutzt haben).

    Da nicht nur an der Uni von den Studierenden gefragt hat (natürlich nur, weil ein Verwandter/Bekannter/Kind was wissen wollte), sondern auch per E-Mail immer wieder entsprechende Anfragen eintrudeln, hier einige Textbausteine für Anschreiben, ergänzt um die Variante “Vertrag mit Minderjährigen”. Falls das nicht hilft: ein nahezu wortgleiches Schreiben vom Anwalt beendet den Spuk zumeist. Natürlich wird das häufig nicht oder nur unwesentlich billiger als die Forderung aus dem ungewollten Vertrag. Viele Betroffene (respektive deren Eltern) zahlen aber nun einmal lieber den Anwalt als dass sie das Geld dem Anbieter in den Rachen werfen.


    Textbaustein Abo-Falle


    Zu Ihrer [Rechnung/Mahnung/Anwaltsschreiben] vom [DATUM] stelle ich fest:

    1.

    Mein/e [Tochter/Sohn] ist minderjährig.

    Selbst wenn es also mein/e [Tochter/Sohn] gewesen sein sollte, die sich am [DATUM] auf [INTERNETSEITE] unter der von Ihnen genannten IP angemeldet hat, wäre ein Vertrag mit [ihm/ihr] wegen § 107, 108 BGB unwirksam; [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) hilft hier nicht weiter, da mein/e [Tochter/Sohn] noch keinerlei Leistungen iSd Vorschrift bewirkt hat.

    Es wäre also bereits wegen der Minderjährigkeit [meiner Tochter/meines Sohns] kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

    2.

    Ihnen ist bestens bekannt, dass die versteckten Preisinformationen (Stichwort: “Abo-Falle”) nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen.

    [Meine Tochter/mein Sohn] wäre also ([ihre/seine] unbeschränkte Geschäftsfähigkeit einmal unterstellt) vor Vertragsschluss weder über das Zustandekommen eines Abo-Vertrags noch über die Dauer des Vertrags, die Höhe der monatlichen Entgelte sowie die Vorauszahlungspflicht für zwölf Monate informiert gewesen.

    Ein Vertragsschluss würde deshalb auch an der fehlenden Einigung über wesentliche Vertragsbestandteile scheitern, hier insbesondere das von [meiner Tochter/meinem Sohn] zu zahlende Entgelt und das Eingehen eines Dauerschuldverhältnisses.

    3. [nur im Bedarfsfall]

    Unabhängig davon, dass ein Vertrag überhaupt nicht zustande gekommen ist, erhebe ich gegen jedwede gegen [meine Tochter/meinen Sohn] gerichtete Forderung die Arglisteinrede nach § 853 BGB.

    Sie täuschen auf der Internetseite [INTERNETSEITE] Ihre tatsächlichen und potentiellen Kunden vorsätzlich über das unter [INTERNETSEITE] vorzufindende Dienstleistungsangebot. Anstatt dem Kunden tatsächlich [SONGTEXTE/HAUSARBEITEN/ETC] zur Verfügung zu stellen, wird ihm lediglich “Alles zum Thema [EINSETZEN]” mitgeteilt. Was sich dahinter verbirgt, dürfte Ihnen bestens bekannt sein, sodass ich an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichte.

    Ihr Verhalten erfüllt damit den Tatbestand einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung iSv § 826 BGB, ggf. auch des (versuchten) Betrugs iSv § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bedroht ist. Die Voraussetzungen der Arglisteinrede sind also ohne weiteres gegeben.

    4. [nur im Bedarfsfall]

    Hiermit widerrufe ich namens [meiner Tochter/meines Sohns] einen etwaig mit Ihnen zustande gekommenen Vertrag.

    Bei sog. Fernabsatzverträgen steht [meiner Tocher/meinem Sohn] als Verbraucher ein Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (§ 126b BGB). Eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung ist nie erteilt worden, sodass der Widerruf nicht durch Fristablauf ausgeschlossen ist.

    Das Widerrufsrecht ist auch nicht gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB erloschen. [Meine Tochter/mein Sohn] hat die von Ihnen beworbene Dienstleistung nicht in Anspruch genommen.

    5.

    Vorsorglich und ausschließlich zur Vermeidung weiterer überflüssiger Diskussionen erkläre ich hiermit die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung [meiner Tochter/meines Sohns] wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB (zur Begründung siehe schon oben unter 2.), hilfsweise auch wegen Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB und/oder Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der von Ihnen angebotenen “Dienstleistung” nach § 119 Abs. 2 BGB.

    Höchst hilfsweise kündige ich zugleich einen etwaigen Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach § 314 Abs. 1 BGB; eine vorherige Abmahnung war angesichts der geschilderten Umstände entbehrlich.

    Aus den Ausführungen oben ergibt sich unzweifelhaft, dass keinerlei Ansprüche Ihrerseits gegen [meine Tochter/meinen Sohn] bestehen.

    Ich fordere Sie deshalb auf, bis spätestens zum [DATUM] zu erklären, dass Ihrerseits keinerlei Ansprüche gegenüber [meiner Tochter/meinem Sohn] aus dem oben geschilderten Sachverhalt bestehen.

    Mit freundlichen Grüßen […]

    Hallo,
    herzlichen Dank für die Mühe bzgl. der Schreiben. Inzwischen habe ich ähnliche Schreiben (oder besser Textbausteine) inkl. der dazugehörigen Pragraphen gefunden. Entsprechendes Schreiben haben die Herrschaften nun per mail bekommen. Solange die sich lediglich per mail melden, werde ich mir auch nicht die Mühe machen, ein derartiges Schreiben per Einschreiben zu versenden. Allein die Minderjährigkeit meiner Tochter sollte die Aussichtslosigkeit ihrer Forderungen erkennen lassen. Mal sehen!
    Gruß

    Hi,
    das Töchterchen hat ein falsches Geburtsjahr angegeben, allerdings nur, weil sie neugierig auf die Seite geworden war. Es war nicht ersichtlich, dass es sich um eine kostenpflichtige Seite handelt (genealogie). Hab' mich nun bereits quer durch das Internet gelesen und bereits eckige Augen. Da gibt es eine Flut von Hinweisen auf die Burschen, insbesondere immer wieder der Rat, nicht zu zahlen, auch für Volljährige. Nur dachte ich, es könnte ja sein, dass jemand bereits ein schlagkräftiges Schreiben formuliert hat, damit die gleich Ruhe geben. Vielleicht kommt ja noch jemand mit einem Vorschlag.
    Gruß

    Unsere 13-jährige Tochter hat auch eine Rechnung von diesen Leuten erhalten und war völlig in Tränen aufgelöst. Nun basteln wir gerade an einem Schreiben. Gibt es da nicht vielleicht bereits ein nettes Musterschreiben mit den entsprechenden Paragraphen, 107, 108 BGB....... und welche auch sonst noch in Frage kommen mögen?
    Gruß