Ich hätte die CD Version, jedoch musste ich die mir beim Kauf meines Notebooks selbst brennen und geh davon aus, dass dort spezifische Treiber etc. von meinem Notebook drauf sind.
Desweiteren glaub ich die Geschichte nicht ganz, da es bei der Auktion ja hätte drin stehen müssen, dass CD2 zerkratzt ist. Wenn ich jetzt mal an das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) denke, steht in §§ 433 & 434 folgendes:
Zitat
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die
Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte
Beschaffenheit hat. ...
Sollte es also nicht in der Auktion angegeben worden sein, ist der Kaufvertrag seitens des BGBs nicht rechtsmäßig Aber ich bin halt kein Jurist und weiß nicht wie sich das bei eBay verhält.